Frequently Asked Questions


Fallen im Zuge einer Mitgliedschaft bei der Anna Lindh Stiftung Kosten oder Pflichten an?
Nein, die Mitgliedschaft ist mit keinerlei Kosten oder Pflichten verbunden sondern basiert auf Freiwilligkeit, auch in Bezug auf den Grad der Aktivitäten innerhalb des Netzwerkes.

Welchen Nutzen stellt eine Mitgliedschaft bei der Anna Lindh Stiftung für meine Organisation dar?
Bei einer Mitgliedschaft soll besonders die Vernetzung von unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, sowohl innerhalb des nationalen als auch im internationalen Netzwerk, gefördert werden. Zudem werden Veranstaltungen auf internationaler und nationaler Ebene zu den unterschiedlichsten Themen geplant und durchgeführt, bei denen verschiedene Möglichkeiten der Partizipation eröffnet werden. Zum Teil werden diese auch durch die ALF nach einer erfolgreichen Bewerbung im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung finanziert. Des Weiteren werden unterschiedliche Materialen auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Projektpartner sind, können Sie sich gerne via das Kontaktformular an uns wenden. Wir unterstützen Sie gerne. Zudem werden jährlich Awards in unterschiedlichen Bereichen vergeben. Außerdem besteht immer wieder die Möglichkeit der Projektförderung im Rahmen von Ausschreibungen.

Welche Arten von Projekten werden durch die Anna Lindh Stiftung gefördert?
Die Stiftung unterstützt Projekte, die sich mit den Themen der Organisation befasst und den respektvollen Austausch sowie die Begegnung zwischen BürgerInnen aus dem Mittelmeerraum sowie den restlichen EU-Staaten im Sinne einer Nord-Süd-Kooperation auf Augenhöhe fördert. Bevorzugt werden Aktivitäten, welche einen nachhaltigen Ansatz verfolgen und sich an die zentralen Zielgruppen der Stiftung (Jugend, Frauen und MigrantInnen) richten. Die genaueren Details finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.

Muss die antragsstellende Organisation für eine Förderung durch die Anna Lindh Stiftung Mitglied in einem nationalen Netzwerk sein? Und wie sieht es mit den Partnerorganisationen für den Projektantrag aus?
Ja, die antragsstellende Organisation muss bereits seit einer bestimmten Zeit Mitglied sein. Die genauen Informationen finden sich jeweils in den Beschreibungen der Calls for Proposals. Allgemein gilt der jeweilige Inhalt der Ausschreibung. Auf jeden Fall muss die 1+1 (bzw. 2+2, 3+3…) Regel erfüllt werden, das heißt jeweils gleich viele Partnerorganisationen aus den nicht-europäischen und den europäischen Mitgliedsländern. Je mehr Partizipierende, desto besser. Außerdem sollten die Partnerorganisationen bereits Mitglieder sein oder einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.