Förderungen
Förderungen der Anna Lindh Stiftung laufen allgemein immer über Ausschreibungen, welche durch regelmäßige Calls an die Mitglieder ausgesendet werden. Antragsberechtigt sind nur jene, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt – meist ca. einen Monat vor Beginn des Calls – für eine Mitgliedschaft zugelassen wurden. Zuständig für die Annahme und Bearbeitung der Anträge ist das Headquarter in Alexandria. Um einen partizipativen Austausch auf Augenhöhe zwischen Partnerorganisationen aus dem “Süden” und dem “Norden” zu fördern, müssen die Anträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die zentrale Maßnahme stellt hierbei die 1+1 Regel dar, welche besagt, dass jeweils gleich viele mitwirkende Organisationen aus dem europäischen und dem arabischen Raum der Mitgliedsländer kommen müssen (2+2, 3+3, …).
Ausführlichere Informationen zu den Förderungen finden Sie auf der internationalen Homepage der Anna Lindh Stiftung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.